»Beim Vertheidigen einer Sache versehen Viele es darin, dass sie alles Ersinnliche, was sich dafür sagen läßt, getrost vorbringen, Wahres, Halbwahres und bloß Scheinbares. Aber das Falsche wird bald erkannt, oder doch gefühlt, und verdächtigt nun auch das mit ihm zusammen vorgetragene Triftige und Wahre: man gebe also dieses rein und allein, und hüte sich, eine Wahrheit mit unzulänglichen, und daher, sofern sie als zulänglich aufgestellt werden, sophistischen Gründen zu vertheidigen: denn der Gegner stößt diese um und gewinnt dadurch den Schein, auch die darauf gestützte Wahrheit selbst umgestoßen zu haben.«
(Arthur Schopenhauer, Die Welt als Wille und Vorstellung)
Rechtsanwalt Ass. Dipl.-Jur. Bernhard Bense Fachanwalt für Medizinrecht
Herr Bense berät seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 2002 ein im Gesundheitssektor tätiges Klientel.
Er ist auf das Medizinrecht spezialisiert. Überschneidende Rechtsgebiete wie das Gesellschafts-, Arbeits- und Wettbewerbsrecht ergänzen das Spektrum seiner Tätigkeit.
Spezifische praktische Kenntnisse sammelte Herr Bense in spezialisierten Kanzleien des Medizin- und Arbeitsrechts in München und Braunschweig seit dem Jahr 2000 als Anwalt und Referendar. Seit 2004 arbeitete er freiberuflich in der Kanzlei PROBST • ZEHRTISCH • BENSE. Inzwischen sind die Anwälte dieser Bürogemeinschaft aus beruflichen Gründen getrennt tätig. Nach wie vor kooperieren sie aber eng miteinander.
Vielfach ist Herr Bense an juristischen Veröffentlichungen in medizinischen Fachzeitschriften maßgeblich beteiligt gewesen. Juristische Tätigkeiten an einer Landesärztekammer und der angegliederten Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen betonen die medizinrechtliche Schwerpunktsetzung.
Herr Rechtsanwalt Bernhard Bense ist Fachanwalt für Medizinrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein.